Liebe Vereinsmitglieder,
soeben haben wir die vom Bayerischen Seglerverband direkt mit dem Ministerium verhandelten Bedingungen erhalten. Wir bitten diese Regelungen in unser aller Interesse strikt zu befolgen:
Der Besuch des Vereinsgeländes ist ausnahmslos für Personen untersagt, die Symptome einer Grippe- oder Erkältungskrankheit haben bzw. wenn entsprechende Krankheiten/Symptome im Haushalt oder nahem persönlichen Umfeld vorliegen
Das Abstandsgebot gegenüber Menschen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist
einzuhalten!
Keine Gruppenbildung; Trainingsgruppen sind auf max. fünf Personen beschränkt
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Hände waschen/desinfizieren) sind ausnahmslos
einzuhalten.
Betreten von Innenräumen nur mit MN-Maske. Auch im Aussenbereich sind MN Masken verpflichtend überall dort, wo der Abstand von mehr als 1,5 Meter vermutlich nicht eingehalten werden kann – z.B. Steganlagen, Parkflächen, Bootsliegeplätze
Das Verweilen in der Sportstätte ist auf die Dauer der Sportausübung beschränkt.
Das Verantwortungsbewusstsein der Clubmitglieder in dieser besonderen Zeit gebietet es, alles zu tun, um sich und die Anderen zu schützen !
Gesunder Menschenverstand und Solidarität gemeinsam mit fundiertem Wissen und Beachtung effektiver Maßnahmen sind der Schlüssel zur Infektionsfreiheit in unserem Club!
Für das Club-/Vereinsgelände gelten folgende Rahmenbedingungen:
Das Club-/Vereinsgelände darf nur betreten werden, um zum Schiff zu gelangen, es für die Sportausübung vorzubereiten und notwendige Ausrüstung zum Schiff zu bringen; Lagerräume für Segel und Ausrüstung dürfen betreten werden, um Ausrüstung zu entnehmen und zurückzustellen.
Das Clubgebäude ist gesperrt
Die Umkleiden und Duschen im Bootshaus sind gesperrt
Die WC-Anlagen im Clubhaus sind geöffnet und dürfen stets nur von einer Person (ggf. mit Kind) benutzt werden
Stegbenutzung:
MN Maskenpflicht
Zudem Vorrang für Personen, die den Steg in Richtung Ufer verlassen
Entgegenkommende Personen sollen am Ufer warten
Segeln ist nur für Einzelpersonen oder mit Personen der Hausgemeinschaften zuzüglich einer Person gestattet